Wasserrechte der Yaquís und Gemeinden in Sonora: Nach Hoffnung Rückschlag durch Gerichtsentscheidung

29. Januar 2015
Ceccam

Das mexikanische Verfassungsgericht hat den Betrieb des Aquäduktes „Independencia“ im Bundesstaat Sonora für rechtmäßig erklärt und die Konzessionen der Wasserkommission Sonoras für die Entnahme aus dem Yaquí-Fluss bestätigt (http://www.jornada.unam.mx/2015/01/22/sociedad/036n1soc). Zwar setzten die Richter wie zuvor bereits durchgesickert (vgl. Poonal 1126) gleichzeitig der Bundesregierung eine Frist von 30 Tagen, eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung für das Aquädukt vorzulegen. Doch angesichts der Grundsatzentscheidung über den Betrieb und die Wasserrechte wird dies am Ende voraussichtlich zweitrangig sein.

Der Beschluss fällt zu Lasten der klagenden Gemeinden San Ignacio Río Muerto und Cajeme aus. Er beeinträchtigt ebenso die angestammten Wasserrechte der Yaquís, die überwiegend in der zum Landkreis Guaymas gehörenden Gemeinde Vícam leben. Genauso hatten verschiedene Landwirtschaftsorganisationen Sonoras gegen die Wasserentnahme protestiert. Nach der offiziellen Argumentation wird das Wasser für die Versorgung der Haushalte in der Landeshauptstadt Hermosillo benötigt. Die Richter folgten dieser Linie, indem sie erklärten, die Versorgung der Haushalte habe „stets Vorrang“ vor der landwirtschaftlichen Nutzung. Die Kritiker des Aquäduktes haben allerdings von Anfang an versichert, das Wasser werde vor allem von der Bier- und Automobilindustrie in Hermosillo benötigt.

Noch im Oktober 2014 demonstrierten weit mehr als 10 000 Menschen – einige Medien berichteten von 30 000 Personen – in Sonora gegen die Wasserleitung und die Inhaftierung von Yaquí-Führer Mario Luna (siehe Poonal Nr. 1111) und seinen Stammesgenossen Fernando Jiménez. Beide werden als politische Häftlinge betrachtet, denen Delikte untergeschoben wurden. Erst vor zehn Tagen kündigten die Yaquís eine gemeinsame nationale und internationale Kampagne mit anderen indigenen Völkern, Amnesty International und weiteren Organisationen für die Freilassung der beiden an.