Gerold Schmidt

Indigene Gegner*innen von Gensoja beklagen Einschüchterung und Manipulationen

27. Juni 2017
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(Mexiko-Stadt, 27. Juni 2017, npl).- Die Maya-Gemeinden aus den Landkreisen Hopelchén und Tenabo im Bundesstaat Campeche sind weiterhin stark besorgt über den Konsultationsprozess, in dessen Rahmen sie zu ihrer Meinung über die Aussaat von Monsanto-Gensoja in Campeche befragt werden sollen. Sie klagen die Regierungsbehörden an, die indigenen Dorfgemeinschaften spalten zu wollen. Zudem kämen die Behörden nicht zu vereinbarten Treffen und würden Absprachen nicht einhalten.

Die entscheidende Phase hat begonnen

Sept. 2016
ila 398

Mexiko hat zuletzt jährlich zwischen 50 000 und 60 000 Tonnen Honig produziert. Ungefähr die Hälfte geht in den Export, vor allem nach Europa. Einen bedeutenden Teil davon liefern die Imkerfamilien auf der Halbinsel Yucatán. Etwa 25 000 Maya-Familien in den Bundesstaaten Campeche, Quintana Roo und Yucatán beziehen große Teile ihrer Einkommen durch die Herstellung hochwertigen Bienenhonigs. Doch seit 2011 müssen die indigenen Imker um den guten Ruf ihres Honigs, ihre Bienenstöcke, ihre Umwelt und die eigene Gesundheit fürchten.

Gensoja – Gemeinden und Organisationen setzen auf CIDH

18. August 2016
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(Mexiko-Stadt, 18. August 2016, npl).- In ihrem Versuch, den Anbau von Gensoja auf der mexikanischen Halbinsel Yucatán (Bundesstaaten Yuacatán, Campeche und Quintana Roo) zu stoppen, haben sich Gemeinden und Imkervereinigungen der Mayas und Umweltorganisationen jetzt auch an die Interamerikanische Menschenrechtsrechtskommission (CIDH) mit Sitz in Washington gewandt.

Unüberbrückbarer Graben zwischen Agrarexport und kleinbäuerlicher Landwirtschaft

15. Mai 2016
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(Mexiko-Stadt, 15. Mai 2016, npl).- Es war eine Meldung, die aufhorchen ließ. Ende März verkündete Mexikos Präsident Enrique Peña Nieto, die Nahrungsmittelexporte des Landes hätten sich zur zweitwichtigsten Devisenquelle hinter dem Industrieexport entwickelt. Damit bringen die Agrarausfuhren Mexiko mehr US-Dollar ein als Erdölexporte, der Tourismus und die Zahlungen der Mexikaner*innen in den USA an ihre zurückgebliebenen Familien.

Oberstes Gericht untersagt Anbau von Gensoja

12. November 2015
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(Berlin, 10. November 2015, ceccam/poonal).- Der Oberste Mexikanische Gerichtshof, der einem Verfassungsgericht gleich kommt, hat die kommerzielle Aussaat von Gensoja auf der Halbinsel Yucatán untersagt. Er kam in einer am 4. November einstimmig gefassten Entscheidung zu dem Schluss, dass die im Mai 2012 von einer Fachabteilung des mexikanischen Landwirtschaftsministeriums dem Monsanto-Konzern erteilte Genehmigung keine Gültigkeit besitzt, da Verfassungsrechte der indigenen Völker verletzt wurden.

Interview: Die Morde von San Juan Copala und an den Studenten von Ayotzinapa sind „Symptom derselben Krankheit“

06. Oktober 2015
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(Berlin, 29. September 2015, npl).- Sie lassen bei ihrer Forderung nach Aufklärung nicht locker. Ende September befanden sich die finnische Parlamentsabgeordnete Satu Hassi (Grüne) und die deutsche EU-Parlamentarierin und Vizepräsidentin der europäischen Grünen-Fraktion Franziska Keller zu ihrem achten bzw. im Falle Kellers siebten Kurzbesuch seit 2010 in Mexiko. Beide drängen bei Bundes- und Landesbehörden auf Ermittlungserfolge bezüglich der Morde an der mexikanischen Aktivistin Beatriz „Bety“ Alberta Cariño und dem finnischen Beobachter Jyri Jaakkola am 27.

Erstmals Mindestlohn - doch zu wenig

30. September 2015
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(Mexiko-Stadt, 29. September 2015, poonal).- Zum ersten Oktober tritt in Mexiko ein einheitlicher Tagesmindestlohn von 70,10 mexikanischen Pesos (derzeit etwa 3,50 Euro) in Kraft. Zuletzt hatte es noch eine nach geografischen Kriterien entschiedene Zweiteilung gegeben. In der Zone B wurden bisher nur 68,28 Pesos gezahlt. Der Mindestlohn gilt für 59 Berufe. Offiziellen Angaben nach müssen in Mexiko etwa 2,5 Millionen Menschen vom Mindestlohn oder ausschließlich von Trinkgeld leben. Auf den Monat hochgerechnet entspricht der Mindestlohn einem Einkommen von 2.103 Pesos (etwa 105 Euro).

Schlappe für Genmais-Gegner*innen

25. August 2015
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(Mexiko-Stadt, 24. August 2015, npl).- Für die mexikanischen Genmaisgegner*innen war es eine kalte Dusche: Am 19. August hob ein Bundesrichter des zwölften Distriktgerichtes in Zivilsachen in Mexiko-Stadt das Genehmigungsverbot für die Aussaat von Genmais auf. Nur die sofortige Berufung gegen die Entscheidung verhinderte, dass die vor knapp zwei Jahren von einem anderen Richter desselben Distriktgerichtes getroffene Vorsorgemaßnahme gegen die Genehmigungen gekippt wurde.